Eine Reihe von Anforderungen an Wahlen ergibt sich zwingend:
aus dem Ziel, einen Interessenausgleich herbeizuführen und
aus den Möglichkeiten, dieses zu beeinträchtigen.
Eine politische Wahl muss dazu folgenden Anforderungen genügen:
- Berechtigung: Nur die Personen, die zur Wahl zugelassen sind, dürfen Stimmen abgeben.
- Gleichheit: Jeder Wähler darf nur einmalig und mit gleichem Stimmengewicht abstimmen. (Gegensatz: Klassenwahlrecht)
- Privatheit: Niemand kann ermitteln, welche Stimme ein Wähler abgegeben hat.
- Fälschungssicherheit:
Gültige Stimmen dürfen nicht verändert (gefälscht) werden.
Gültige Stimmen dürfen nicht vernichtet werden.
Es dürfen keine Stimmen hinzugefügt werden, insbesondere dürfen aus ungültigen Stimmen keine gültigen gemacht werden. - Überprüfbarkeit: Jeder Wähler hat die Möglichkeit, unabhängig von jeder anderen Person die Korrektheit der Wahl einschließlich aller vorher genannten Punkte zu prüfen.