
Jagd
Bestätigung von Wildabschüssen Die Jagdpächter bzw. Jagdberechtigten der zum Gemeindegebiet von Hard gehörenden Jagden sind von der
Bezirkshauptmannschaft Bregenz verpflichtet, jeden Abschuss von bestimmten Wildarten bestätigen zu lassen. Dies geschieht bei der Umweltabteilung der
Marktgemeinde Hard. Von den Jagdorganen wird das erlegte Tier gekennzeichnet und die Abschussbestätigung an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz
weitergeleitet.
Tiere, Veterinärmedizin
Die Belange Tiere, Veterinärmedizin, Schutzimpfungen, Seuchen (Vogelgrippe), Tierkadaver werden von der Umweltabteilung koordiniert.
Hundehaltung in Hard
Das Hundeleben ist schön!
Menschen, die ihr Leben mit Hunden oder anderen Tieren teilen, leben gesünder durch regelmäßige Bewegung und werden dadurch seltener krank. Bei
richtiger Hundehaltung entwickeln Kinder höhere Sozial- und Umweltkompetenz. Hunde sind wichtige emotionale Bezugspersonen, sie lassen einen die innere
Ruhe wieder finden und führen alte Menschen aus der Lethargie, sie sind für behinderten Menschen unverzichtbare Partner und Begleiter. Einsatzhunde bei
Polizei und Rettung sind Lebensretter in ihrem Job. 'Ihr vierbeiniger Freund ist in Hard gut aufgehoben. Im Harder Gemeindegebiet herrscht bis auf
extra ausgewiesene Zonen kein Leinenzwang, sondern generell gilt die sogenannte "virtuelle Leine".
Harder Leinenzwang: generell bzw. befristet
Die HundehalterInnen sind aufgefordert, sich verantwortungsvoll zu verhalten und auf andere Menschen Rücksicht zu nehmen. Hundekot gehört in ein
Säckchen und in den nächsten Abfalleimer.
So gibt es keine unangenehmen Hinterlassenschaften auf Nachbars Wiese. Schuhabsätze, Kinderwagen- und Rollstuhlreifen, aber vor allem das Futtermittel
Gras bleiben sauber.
Beim Hundesportverein erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Hund und werden im richtigen Umgang mit dem vierbeinigen Freund geschult.
Hundeabgabe
Wer in Hard einen über drei Monate alten Hund hält, hat an die Marktgemeinde eine Hundeabgabe zu entrichten. Die Hundeabgabe ist im vollen Jahresbetrag
zu entrichten. Wird ein steuerpflichtiger Hund während des Kalenderjahres angeschafft, so ist der volle Jahresbetrag zu entrichten.
Meldepflicht
Jeder Hundehalter, der im Gemeindegebiet einen Hund hält oder für länger als einen Monat einen Hund in Pflege nimmt, muss dies innerhalb eines Monats
beim Amt der Marktgemeinde melden. Neugeborene Hunde sind bis spätestens nach Ablauf des dritten Lebensmonates zu melden. Wurde ein Hund verkauft, ist
er gestorben oder abhanden gekommen, muss dies gemeldet werden.
Hundemarke
Jeder Hund, dessen Abgabe entrichtet wurde, bekommt von der Marktgemeinde eine offizielle mit Nummer versehene Erkennungsmarke ausgehändigt. Diese
Marke muss vom Hund getragen werden. Hunde, die ohne diese Marke angetroffen werden, können durch die Beauftragten der Marktgemeinde eingefangen und
auf Kosten des Besitzers in Verwahrung genommen werden.