Kanalgebühren "In der Schanz"
Ferienhäuser:
Die Kanalbenützungsgebühren für die Wochenendhäuser im Gemeindegebiet Schanz werden pro Person und Jahr mit 35 m³ pauschaliert festgelegt, wobei
die Grundlage der Bemessung die jeweilige Bettenanzahl analog der Gästetaxberechnung ist, jedoch gesamt nicht mehr als 175 m³ (fünf Betten).
Einen Übersichtsplan des Gebietes "In der Schanz" finden Sie hier