
Grundsteuer
Abgabenbemessung:
Die Grundsteuer wurde mittels gesonderten Bescheides unter Zugrundelegung der jeweiligen Einheitswertbescheide
des Finanzamtes Bregenz und unter Anwendung des von der Gemeindevertretung beschlossenen Hebesatzes festgesetzt.
Fälligkeiten:
Gem. § 29 Grundsteuergesetz, BGBl.Nr.149/1955 idgF., ist die Grundsteuer jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. zu je einem Viertel ihres
Jahresbetrages fällig.
Abweichend davon wird die Grundsteuer am 15.5. mit ihrem gesamten Jahresbetrag fällig, wenn dieser € 75,-- nicht übersteigt.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Grundsteuervorschreibung ist kein Bescheid. Die Einbringung eines Rechtsmittels ist daher nicht möglich. Eine allfällige Berufung wäre gegen den
zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid einzubringen gewesen.