
Gästetaxe:
Die Gästetaxe dient der Gemeinde zu Deckung ihres Aufwandes für tourismusfördernde Maßnahmen und kann für Abgabenpflichtige die ein Haus besitzen, das
nicht zur Deckung des ganzjährig gegebenen Wohnungsbedarfes dient, pauschaliert vorgeschrieben werden. Diese Regelung betrifft insbesondere
Ferienhäuser, die nur während des Wochenendes, Urlaubes, der Ferien oder sonst zeitweilig benützt werden. Die Bemessung erfolgte in Anbetracht der in
Ihrem Ferienhaus untergebrachten Bettenanzahl, die mit maximal 5 Betten angenommen wurde, der derzeit geltenden Gästetaxe von € 1,100 pro Tag und
Person und einer Belegung von 30 Tagen im Jahr. Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 16.10.2014 die Gästetaxe mit € 1,100 pro
Person/Nächtigung festgelegt.