Meldebestätigung
Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), eine Meldebestätigung über die aufrechte
Anmeldung oder aufrechten Anmeldungen beantragen.
Hinweis: Eine Meldebestätigung über frühere Meldungen in einer Gemeinde wird nur ausgestellt, wenn ein Bedarf nachgewiesen wird. Eine
entsprechende Begründung des Antrages ist erforderlich.