Meldung über die Vollendung des Bauvorhabens
Die Vollendung von bewilligungspflichtigen Bauvorhaben ist der Behörde vom Bauherrn innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu melden. Dieser
Fertigstellungsmeldung sind insbesondere die in der Baubewilligung angeführten Befunde bzw. Nachweise anzuschließen. Bei Bauvorhaben, die
bewilligungspflichtig sind und deren Vollendung daher meldepflichtig ist, ist die Benützung erst ab Vorliegen der Meldung einschließlich allenfalls der
Behörde vorzulegender Befunde bzw. Nachweise zulässig.
Mit der Meldung über die Vollendung übernimmt der Bauherr der Behörde gegenüber die Verantwortung für die der Baubewilligung entsprechende Ausführung
des Bauvorhabens, wobei die Einhaltung der Baubewilligung auch die Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen und Bedingungen mitumfasst. Ungeachtet
dessen ist die Behörde weiterhin berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob die Bauausführung der Baubewilligung entspricht.
Eine Wohnsitzanmeldung in Ein- und Mehrfamilienhäusern im zentralen Melderegister (ZMR) ist erst dann möglich, wenn die Vollendung des fertiggestellten
Bauvorhabens gemeldet wurde und die Wohnungsdaten vollständig im Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWRII) eingetragen und freigegeben worden
sind.
Das dazugehörige Formular der Bauvollendungsmeldung finden Sie unter: www.hard.at/de/formulare-bauen-und-wohnen