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Pflegegeld


Informationen über das Pflegegeld.
Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Betrag zur Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen und dient dem Ziel, Pflegebedürftigen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.


Bundespflegegeld
Voraussetzungen für einen Anspruch:

  • BezieherIn einer Pension
  • RentenbezieherIn
  • BezieherIn eines Ruhe- oder Versorgungsgenusses
  • Pflege wird voraussichtlich mindestens 6 Monate dauern
  • Aufenthalt im Inland

Anträge auf Bundespflegegeld erhalten Sie im Rathaus Sozialabteilung oder auch bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt.

Landespflegegeld
Voraussetzungen für einen Anspruch:

  • Vorliegen einer Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit
  • Kein Anspruch auf eine gleichartige Leistung
  • Ständiger Pflegebedarf von mindestens sechs Monaten
  • Pflegeaufwand von mehr als 50 Stunden monatlich
  • Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft bzw. EWR-Angehörige
  • Ordentlicher Wohnsitz in Vorarlberg
    Anträge auf Landespflegegeld erhalten Sie im Rathaus Sozialabteilung.

Die Höhe des Pflegegeldes ist einheitlich in sieben Stufen gestaffelt und gilt sowohl für das Bundes- als auch das Landespflegegeldgesetz:

Stufe 1
Pflegebedarf von mehr als 50 Stunden pro Monat
€ 148,30
Stufe 2
Pflegebedarf von mehr als 75 Stunden pro Monat
€ 273,40
Stufe 3
Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden pro Monat
€ 421,80
Stufe 4
Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden pro Monat
€ 632,70
Stufe 5
Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat
(wenn außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist)
€ 859,30
Stufe 6
Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat (wenn dauernde Beaufsichtigung oder
gleichzuhaltender Pflegeaufwand erforderlich ist)
€ 1.171,70
Stufe 7
Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat
(wenn praktische Bewegungsunfähigkeit vorliegt)
€ 1.562,10
bei behinderten Kindern € 60,00

Links

Kontakt

 Annelies Bargehr
Annelies Bargehr (Sozialamt)
Tel: +43 5574 697 235
Fax: +43 5574 697 954
E-Mail: annelies.bargehr@hard.at

 Jasmine Biedermann-Fritz
Jasmine Biedermann-Fritz (Sozialamt)
Tel: +43 5574 697 219
Fax: +43 5574 697 954
E-Mail: jasmine.biedermann@hard.at

 Christoph Meusburger (Abteilungsleiter)
Christoph Meusburger (Abteilungsleiter) (Sozialamt)
Tel: +43 5574 697 238
Fax: +43 5574 697 954
E-Mail: christoph.meusburger@hard.at