Pflegegeld
Informationen über das Pflegegeld.
Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Betrag zur Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen und dient dem Ziel, Pflegebedürftigen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.
Bundespflegegeld
Voraussetzungen für einen Anspruch:
- BezieherIn einer Pension
- RentenbezieherIn
- BezieherIn eines Ruhe- oder Versorgungsgenusses
- Pflege wird voraussichtlich mindestens 6 Monate dauern
- Aufenthalt im Inland
Anträge auf Bundespflegegeld erhalten Sie im Rathaus Sozialabteilung oder auch bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt.
Landespflegegeld
Voraussetzungen für einen Anspruch:
- Vorliegen einer Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit
- Kein Anspruch auf eine gleichartige Leistung
- Ständiger Pflegebedarf von mindestens sechs Monaten
- Pflegeaufwand von mehr als 50 Stunden monatlich
- Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft bzw. EWR-Angehörige
- Ordentlicher Wohnsitz in Vorarlberg
Anträge auf Landespflegegeld erhalten Sie im Rathaus Sozialabteilung.
Die Höhe des Pflegegeldes ist einheitlich in sieben Stufen gestaffelt und gilt sowohl für das Bundes- als auch das Landespflegegeldgesetz:
Stufe 1
Pflegebedarf von mehr als 50 Stunden pro Monat |
€ 148,30 |
Stufe 2
Pflegebedarf von mehr als 75 Stunden pro Monat |
€ 273,40 |
Stufe 3
Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden pro Monat |
€ 421,80 |
Stufe 4
Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden pro Monat |
€ 632,70 |
Stufe 5
Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat
(wenn außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist) |
€ 859,30 |
Stufe 6
Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat (wenn dauernde Beaufsichtigung oder
gleichzuhaltender Pflegeaufwand erforderlich ist) |
€ 1.171,70 |
Stufe 7
Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat
(wenn praktische Bewegungsunfähigkeit vorliegt) |
€ 1.562,10 |
| bei behinderten Kindern |
€ 60,00 |
Links
Kontakt
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