Meldebestätigung
Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), eine Meldebestätigung über die aufrechte Anmeldung oder aufrechten Anmeldungen beantragen.
Hinweis: Eine Meldebestätigung über frühere Meldungen in einer Gemeinde wird nur ausgestellt, wenn ein Bedarf nachgewiesen wird. Eine entsprechende Begründung des Antrages ist erforderlich. |
Meldeauskunft
Für Privatpersonen und Unternehmen:
Um jemanden ausfindig zu machen, können sie eine Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz dieser Person persönlich oder postalisch beantragen.
Auskünfte über Geburtsdaten können nur Personen beantragen, die einen Exekutionstitel gegen den Gesuchten oder die Gesuchte vorweisen können.
Für Hausverwaltungen und EigentümerInnen:
Hausverwaltungen sowie EigentümerInnen einer Liegenschaft können eine Auskunft über die Namen und Adressen aller in dem Haus (auf einer Stiege oder in einer Wohnung) gemeldeten Personen persönlich oder schriftlich beantragen.
Die übermittelten Meldedaten dürfen nur benützt werden, um Pflichten nach dem Meldegesetz zu erfüllen und um Rechte gegenüber HausbewohnernInnen geltend zu machen. |
Strafregisterauszug
Führung des Strafregisters:
Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Für die Führung des Strafregisters ist die Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) zuständig.
Strafregisterbescheinigung:
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
Zuständige Behörde:
- in Städten mit Bundespolizeidirektion:
die Bundespolizeidirektionen in Wien: das Polizeikommissariat
- in Gemeinden: der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin
(Abt. Meldeamt)
- im Ausland: die österreichische Vertretungsbehörde
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