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Dokumente

Meldebestätigung

Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), eine Meldebestätigung über die aufrechte Anmeldung oder aufrechten Anmeldungen beantragen.

Hinweis:  Eine Meldebestätigung über frühere Meldungen in einer Gemeinde wird nur ausgestellt, wenn ein Bedarf nachgewiesen wird. Eine entsprechende Begründung des Antrages ist erforderlich.

Meldeauskunft

Für Privatpersonen und Unternehmen:

Um jemanden ausfindig zu machen, können sie eine Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz dieser Person  persönlich oder postalisch beantragen.
Auskünfte über Geburtsdaten können nur Personen beantragen, die einen Exekutionstitel gegen den Gesuchten oder die Gesuchte vorweisen können.

Für Hausverwaltungen und EigentümerInnen:

Hausverwaltungen sowie EigentümerInnen einer Liegenschaft können eine Auskunft über die Namen und Adressen aller in dem Haus (auf einer Stiege oder in einer Wohnung) gemeldeten Personen  persönlich oder schriftlich beantragen.

Die übermittelten Meldedaten dürfen nur benützt werden, um Pflichten nach dem Meldegesetz zu erfüllen und um Rechte gegenüber HausbewohnernInnen geltend zu machen.


Strafregisterauszug

Führung des Strafregisters:

Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Für die Führung des Strafregisters ist die Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) zuständig.

Strafregisterbescheinigung:

Die Strafregisterbescheinigung  (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.

Zuständige Behörde:

  • in Städten mit Bundespolizeidirektion:
    die Bundespolizeidirektionen
    in Wien: das Polizeikommissariat

  • in Gemeinden: der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin
    (Abt. Meldeamt)

  • im Ausland: die österreichische Vertretungsbehörde

Links

Kontakt

 Ingrid Hoferer
Ingrid Hoferer (Personenstandsabteilung)
Tel: +43 5574 697 226
Fax: +43 5574 697 954
E-Mail: ingrid.hoferer@hard.at

 Ruth Immler
Ruth Immler (Personenstandsabteilung)
Tel: +43 5574 697 229
Fax: +43 5574 697 954
E-Mail: ruth.immler@hard.at

 Leonhard Kohlhaupt (Abteilungsleiter)
Leonhard Kohlhaupt (Abteilungsleiter) (Personenstandsabteilung)
Tel: +43 5574 697 221
Fax: +43 5574 697 954
E-Mail: leonhard.kohlhaupt@hard.at