Preisliste
| Reisepass mit Chip |
€ 75,90
|
| Reisepass mit Chip (Kinderreisepass) |
€ 30
|
Expresspass mit Chip f. Erw. (innerh. von 3 Arbeitstagen)
|
€ 100,00 |
Expresspass mit Chip f. Kinder (innerh. von 3 Arbeitstagen)
|
€ 45,00
|
1 Tages-Expresspass für Erwachsene
|
€ 220,00
|
1 Tages-Expresspass für Kinder
|
€ 165,00
|
Personalausweis ab dem 16. Geburtstag
|
€ 61,50
|
Personalausweis bis zum 16. Geburtstag
|
€ 26,30
|
| sonstige Anträge auf Änderung/Ergänzung |
€ 28,50 |
|
Allgemeine Informationen
- Seit Jänner 2008 sind Dokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, dazu gehören u.a. auch Reisedokumente (Reisepass, Expresspass, Kinderreisepass, Personalausweis) von den Gebühren u. Bundesverwaltungsabgaben befreit, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden.
ACHTUNG: Für Express - Pässe gibt es keine Gebührenbefreiung!
- Gültigkeitsdauer von Kinderpässen oder Personalausweise:
| für Kinder ab Geburt bis zwei Jahre: |
zwei Jahre |
| für Kinder von zwei bis zwölf Jahre: |
fünf Jahre |
| ab der Vollendung des 12. Lebensjahres: |
10 Jahre |
- Für Kinder werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
- 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate) 35 mm breit u. 45 mm hoch.
- Seit dem 15. Juni 2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich, daher muss für jedes Kind ein eigener Reisepass beantragt werden.
- Bestehende Kindermiteintragungen bleiben grundsätzlich derzeit noch bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Reisepasses des Elternteils gültig. Sie werden jedoch entweder mit dem 18. Geburtstag des Kindes oder in jedem Fall ab dem 15. Juni 2012 ungültig, auch wenn der Reisepass ein späteres Ablaufdatum aufweist. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon jedoch unberührt.
- Es wird empfohlen, für Kinder einen eigenen Reisepass anfertigen zu lassen, da immer mehr Staaten (derzeit USA, Ägypten, Bulgarien, Lettland, Belgien) die Eintragung des Kindes im Reisepass der Eltern für eine Einreise nicht mehr akzeptieren. Beachten Sie dazu bitte die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Informationen darüber erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
- Wird für das Kind ein eigener Reisepass ausgestellt, so sind alle Pässe, in denen das Kind eingetragen ist, der Behörde zur Streichung der Kindermiteintragung vorzulegen.
- ACHTUNG:
Miteingetragene Kinder dürfen nur mit der Person aus- und einreisen, in deren Reisepass sie eingetragen sind. Bei Auslandsreisen mit anderen Begleitpersonen als den Pflege- und Erziehungsberechtigten ist ein eigener Reisepass erforderlich.
Bei einer nachträglichen Änderung oder Ergänzung werden eingetragene Kinder, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, von Amts wegen gestrichen, auch wenn sie noch keinen eigenen Reisepass besitzen.
|