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Jagd & Hundehaltung


Jagd:
Bestätigung von Wildabschüssen
Die Jagdpächter bzw. Jagdberechtigten der zum Gemeindegebiet von Hard gehörenden Jagden sind von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz verpflichtet, jeden Abschuss von bestimmten Wildarten bestätigen zu lassen.
Dies geschieht bei der Umweltabteilung der Marktgemeinde Hard. Von den Jagdorganen wird das erlegte Tier gekennzeichnet und die Abschussbestätigung an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz weitergeleitet.


Tiere, Veterinärmedizin:
Die Belange Tiere, Veterinärmedizin, Schutzimpfungen, Seuchen (Vogelgrippe), Tierkadaver werden von der Umweltabteilung Koordiniert.

Hundehaltung in Hard:
Das Hundeleben ist schön!
 
Menschen, die ihr Leben mit Hunden oder anderen Tieren teilen, leben gesünder durch regelmäßige Bewegung und werden dadurch seltener krank. Bei richtiger Hundehaltung entwickeln Kinder höhere Sozial- und Umweltkompetenz. Hunde sind wichtige emotionale Bezugspersonen, sie lassen einen die innere Ruhe wieder finden und führen alte Menschen aus der Lethargie, sie sind für behinderten Menschen unverzichtbare Partner und Begleiter. Einsatzhunde bei Polizei und Rettung sind Lebensretter in ihrem Job.
'Ihr vierbeiniger Freund ist in Hard gut aufgehoben. Im Harder Gemeindegebiet herrscht bis auf extra ausgewiesene Zonen kein Leinenzwang, sondern generell gilt die sogenannte "virtuelle Leine".

Harder Leinenzwang: generell bzw. befristet
Die HundehalterInnen sind aufgefordert, sich verantwortungsvoll zu verhalten und auf andere Menschen Rücksicht zu nehmen. Hundekot gehört in ein Säckchen und in den nächsten Abfalleimer.

So gibt es keine unangenehmen Hinterlassenschaften auf Nachbars Wiese. Schuhabsätze, Kinderwagen- und Rollstuhlreifen, aber vor allem das Futtermittel Gras bleiben sauber.

Beim Hundesportverein erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Hund und werden im richtigen Umgang mit dem vierbeinigen Freund geschult.

Hundeabgabe 
Wer in Hard einen über drei Monate alten Hund hält, hat an die Marktgemeinde eine Hundeabgabe zu entrichten. Die Hundeabgabe ist im vollen Jahresbetrag zu entrichten. Wird ein steuerpflichtiger Hund während des Kalenderjahres angeschafft, so ist der volle Jahresbetrag zu entrichten.  


Meldepflicht
Jede-r Hundehalter-In, die der im Gemeindegebiet einen Hund hält oder für länger als einen Monat einen Hund in Pflege nimmt, muss dies innerhalb eines Monats beim Amt der Marktgemeinde melden. Neugeborene Hunde sind bis spätestens nach Ablauf des dritten Lebensmonates zu melden. Wurde ein Hund verkauft, ist er gestorben oder abhanden gekommen, muss dies gemeldet werden.


Hundemarke
Jeder Hund, dessen Abgabe entrichtet wurde, bekommt von der Marktgemeinde eine offizielle mit Nummer versehene Erkennungsmarke ausgehändigt. Diese Marke muss vom Hund getragen werden. Hunde, die ohne diese Marke angetroffen werden, können durch die Beauftragten der Marktgemeinde eingefangen und auf Kosten des Besitzers in Verwahrung genommen werden.

Kontakt

 Manfred Flatz
Manfred Flatz (Umwelt)
Tel: +43 5574 697 222
Fax: +43 5574 697 954
E-Mail: manfred.flatz@hard.at