Beglaubigungen in Grundbuchssachen
Beglaubigungen von Unterschriften auf Originalurkunden, die für eine grundbücherliche Eintragung bei einem Gericht in Vorarlberg bestimmt sind, werden vom Legalisator für Hard, gemacht.
Die Partei(en), deren Unterschrift zu beglaubigen ist (sind), muß (müssen) dem Legalisator persönlich bekannt sein. Ist dies nicht der Fall, so hat die Partei zwei Identitätszeugen beizubringen.
Solche Zeugen sollen mindestens 18 Jahre alt sein, müssen glaubwürdig und dem Legalisator persönlich bekannt sein.
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Kontakt
Leonhard Kohlhaupt (Abteilungsleiter) (Personenstandsabteilung) Tel: +43 5574 697 221 Fax: +43 5574 697 954 E-Mail: leonhard.kohlhaupt@hard.at
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