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Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass

25.01.2012


Mit 15.6.2012 werden noch bestehende Kindermiteintragungen von Gesetzes wegen ungültig.


Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für jeden Grenzübertritt ein eigenes Reisedokument (Reisepass oder – sofern nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig – einen Personalausweis).
Die Gebühr für den Kinderreisepass mit Chip beträgt € 30,--

Die Eintragung bei den Eltern gilt dann nicht mehr. Jedoch die Gültigkeit des elterlichen Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon aber unberührt: Der Reisepass der Eltern gilt bis zum darin gedruckten Ablaufdatum.

Gültigkeitsdauer von Kinder – Reisepässen:
•    Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre.
•    Ab dem zweiten Geburtstag bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr muss der Reisepass für ein Kind alle fünf Jahre erneuert werden.
•    Ab dem zwölften Lebensjahr wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit 10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.

Was ist bei der Beantragung mitzubringen:
  • 1 Foto, das nicht älter als sechs Monate sein darf.
  • Geburtsurkunde des Kindes.
  • Einen eigenen Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes.
  • Reisepass oder Personalausweis des antragstellenden Elternteils.
Wichtiger Hinweis:  Antragsteller (auch minderjährige Kinder) haben nach § 1 Abs.1 Passgesetz-Durchführungsverordnung persönlich auf der Behörde bzw. auf einer ermächtigten Gemeinde zu erscheinen.      
                                                                                                                                                 
Verschiedene Einreisebestimmungen
Innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums sind prinzipiell Reisedokumente – also entweder ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis – mitzuführen. Ein Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Ein Grenzübertritt ohne Reisedokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar.

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise über die jeweiligen Einreisebestimmungen zu informieren und die Gültigkeitsdauer des Reisepasses zu prüfen. Insbesondere außerhalb des Schengen-Raums können die Einreisebestimmungen sehr unterschiedlich sein. So verlangen einige Staaten, dass der Reisepass mindestens sechs Monate über die Wiederausreise hinaus gültig sein muss.

Nähere Informationen erhalten sie in der Personenstandsabteilung
Tel.:       05574/697 DW 221, 226 oder 229
E-Mail:   leonhard.kohlhaupt@hard.at

Kontakt

 Leonhard Kohlhaupt (Abteilungsleiter)
Leonhard Kohlhaupt (Abteilungsleiter) (Personenstandsabteilung)
Tel: +43 5574 697 221
Fax: +43 5574 697 954
E-Mail: leonhard.kohlhaupt@hard.at