Von der Marktgemeinde Hard werden regelmäßig von einem Energieberater des Energieinstitut Vorarlberg Beratungen durchgeführt. Die Termine entnehmen Sie bitte dem monatlich erscheinenden Bürgerservice.
Feinstaub:
Feinstaub, der neben dem Hausbrand hauptsächlich vom Verkehr verursacht wird, kann in die feinsten Verästelungen der Lunge vordringen und die Atemwege beeinträchtigen. Die Belastungen durch Feinstaub sind vor allem bei Inversionswetterlagen im Winterhalbjahr erhöht.
Feinstäube entstehen bei verschiedensten Verbrennungsprozessen, durch mechanischen Abrieb und durch Aufwirbelungen. In Vorarlberg findet eine tägliche Feinstaubmessung statt. Die aktuellen Daten finden Sie im Link Luftgütedaten des Landes Vorarlberg.
Ozon
Ozon ist eine Form von Sauerstoff und in niedriger Konzentration ein "normaler" Bestandteil unserer Luft. Hochkonzentriert wirkt es in Bodennähe als aggressives Reizgas und schadet Mensch und Natur. Da die Sonneneinstrahlung die Ozonbildung unterstützt, treten hohe Werte vor allem im Sommerhalbjahr mittags und nachmittags auf. Besonders bei Kindern und Kranken kann es brennende Augen, Husten, Heiserkeit und entzündete Atemwege auslösen oder die Lungenfunktion schwächen.
Die Vegetation ist noch früher gefährdet. Ozon beeinträchtigt schon in geringer Konzentration das Wachstum und die Gesundheit der Pflanzen. Vor allem der Wald leidet unter dieser Belastung.
Empfehlungen zu freiwilligen Verhaltensweisen
- weniger mit dem Auto fahren
- öffentliche Verkehrsmittel benützen
- ungewohnte und starke Anstregungen im Freien während der Mittags- und Nachmittagsstunden vermeiden
Verbot des Verbrennens von Abfällen im Freien
Das Verbrennen von Materialien pflanzlicher Herkunft, insbesondere Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub ist nach dem Gesetz über das Verbrennen biogener Stoffe außerhalb von Anlagen geregelt und ganzjährig verboten.
Bitte beachten Sie das ganzjährige Verbot, biogene Abfälle zu verbrennen. Gerade im Ried entstehen immer wieder Belästigungen durch das unnötige Verbrennen von Grünabfällen.
Kompostieren Sie Ihre Grünabfälle nach Möglichkeit - Sie leisten damit einen Beitrag zum Umweltschutz.
Ebenso dürfen keine Abfälle oder sonstigen Stoffe, die die Luft verunreinigen, wie beschichtetes Holz, Kunststoffe, Gummi, Kleidungsstoffe udgl., verbrannt werden.
Die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen wird kontrolliert.
Bei Nichteinhaltung muss Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erstattet und mit einer Geldstrafe gerechnet werden.
Vom Verbot des Verbrennens von Grünabfällen ausgenommen sind Lagerfeuer, Grillfeuer und Feuer im Rahmen einer Brauchtumsveranstaltung.
Nähere Informationen über das Verbot des Verbrennens von Abfällen und schädlingsbefallenen Pflanzenteilen im Freien erteilt Ihr Kaminkehrer oder das Umweltreferat der Gemeinde.