Vom 15. bis 22. Juni 2026 läuft die Eintragungsfrist für fünf Volksbegehren. Das Rathaus hat während des Eintragungszeitraumes seine Öffnungszeiten erweitert.
Folgende Volksbegehren können unterstützt werden:
Während des Eintragungszeitraumes können Stimmberechtigte in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung des jeweiligen Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online auf www.bmi.gv.at/volksbegehren getätigt werden. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 11. Mai 2026 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Eintragungen bei der Gemeinde Hard können während folgender Zeiten beim Bürgerservice im Rathaus durchgeführt werden:
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (22. Juni 2026), 20 Uhr, durchführen.